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Sissel KGG

KGG mit dem Pilates Reformer

Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) mit dem Pilates Reformer: Fortbildung für Physioetherapeuten*innen 

Neuer Kompaktkurs: Zertifiziert nach § 125 SGB V – Jetzt auch mit Pilates Reformer!

Entdecke den neuen, von POLESTAR Pilates Europa entwickelten Kompaktkurs, der nach § 125 SGB V anerkannt ist. Dieser Kurs ermöglicht es Dir als Physiotherapeut*in, sowohl herkömmliche Geräte als auch – ganz neu – den Pilates Reformer über die Krankenkassen abzurechnen.

Der Pilates Reformer erfüllt die Zulassungskriterien für eine komplette KG-Geräte-Ausstattung (Universal- und Vertikalzugapparat, Funktionsstemme und Winkeltisch). Dreimal individuelles und ganzheitliches Training sowie echte Prävention.

Inhalte und Schwerpunkte der Fortbildung:

  • Selbsterfahrung und Umgang mit dem Pilates Reformer
  • Wissenschaftliche Grundlagen
  • Biomechanik, Kinetik und Kinematik
  • Indikations- und Leitlinienorientierte Planung und Trainingssteuerung
  • Schwerpunkt auf funktionellem Training
  • Sportartspezifisches Training und Integration von neurozentriertem Training
  • Tipps und Unterstützung bei der Zertifizierung


Ansprechpartnerin: Sabine Marose-Boller
Email: smarose@novacare.de
Tel: 06322 / 95 65 0

Dauer:
4 Tage, jeweils von 09:30 - 18:00 Uhr

Datum:
15. bis 18.Oktober 2026 in Bad Dürkheim

Preis: 990,00 €

Anmeldung über POLESTAR PILATES.

Fragen & Antworten

Was ist KG-Gerät?

KG-Gerät (gerätegestützte Krankengymnastik) ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, bei dem Patient:innen unter physiotherapeutischer Anleitung an speziellen Trainingsgeräten behandelt werden. Dazu zählen sowohl klassische Trainingsgeräte als auch der Pilates Reformer.

Gibt es einen Unterschied zwischen Reformer und klassischen Geräten?

Nein. Es wird nicht zwischen „KG-Gerät am Reformer“ und „KG-Gerät an herkömmlichen Geräten“ unterschieden. Es handelt sich immer um das Heilmittel KG-Gerät.

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer:innen der Fortbildung erfüllen?

Für die Teilnahme an der KG-Gerät-Weiterbildung gilt:

Für Physiotherapeut:innen:
• Abgeschlossene Ausbildung als Physiotherapeut:in
• Teilnahme an der KG-Gerät-Weiterbildung
• Einreichung der Berufsurkunde (vor oder nach der Weiterbildung bei Polestar)

Nur Physiotherapeut:innen erhalten das Zertifikat und dürfen später mit Krankenkassen abrechnen.

Für andere Berufsgruppen:
• Teilnahme an der Weiterbildung möglich
• Ausstellung einer Teilnahmebestätigung (kein Zertifikat)
• Keine Abrechnung mit Krankenkassen möglich

Können auch andere Berufsgruppen KG-Gerät anbieten?

Nein. Nur Physiotherapeut:innen mit dieser Weiterbildung dürfen KG-Gerät mit den Krankenkassen abrechnen.

Wie viele Patient:innen können gleichzeitig behandelt werden?

• Maximal 3 Patient:innen pro Therapeut:in
• Beispiel: 2 Therapeut:innen betreuen bis zu 6 Patient:innen gleichzeitig

Was vermittelt die KG-Gerät-Weiterbildung?

Die Weiterbildung vermittelt theoretische und praktische Inhalte für:
• Training an klassischen Geräten
• Einsatz des Pilates Reformers im therapeutischen Kontext

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Pilates-Ausbildung, sondern um die medizinisch-therapeutische Anwendung im Rahmen eines Heilmittels.

Welche räumlichen Voraussetzungen gelten für Praxen?

Für die Zulassung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
• Mindestens 30 m² Trainingsfläche
• Pro zusätzlichem Gerät: +4 m²
• Mindestens 1 m Sicherheitsabstand zwischen den Geräten

Welche Geräte sind erforderlich?

Eine Mindestausstattung umfasst z. B.:
• Doppelter Seilzugapparat mit Trainingsbank
• Funktionsstemme (z. B. Beinpresse)
• Winkeltisch oder Rumpfheber
• Vertikalzugapparat

Alternativ können Kombinationsgeräte oder mehrere Pilates Reformer (z. B. 3 Geräte) eingesetzt werden, sofern alle therapeutischen Funktionen abgedeckt sind.

Muss ich eine neue Zulassung beantragen, wenn ich Geräte austausche?

Nein. Bestehende Zulassungen bleiben gültig, solange die neuen Geräte die Anforderungen erfüllen.

Wie erfolgt die Zulassung?

Die Zulassung erfolgt über die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGEn):
www.zulassung-heilmittel.de

Für die Anmeldung werden benötigt:
• Zertifikat der Weiterbildung
• Berufsurkunde
• Nachweis der Räumlichkeiten (z. B. Skizze, Mietvertrag)
• Nachweis der Geräteausstattung

Wie läuft die Behandlung ab?

• Dauer: in der Regel 60 Minuten
• Verordnung durch Ärzt:innen
• Durchführung als parallele Einzeltherapie

Wie erfolgt die Abrechnung?

• Direkt mit den Krankenkassen oder
• Über ein Abrechnungszentrum

Was ist der Unterschied zu Präventionskursen am Reformer?

Präventionskurse:
• Auch für andere Berufsgruppen möglich
• Keine ärztliche Verordnung

KG-Gerät:
• Medizinische Therapie
• Ärztlich verordnet
• Wird von Krankenkassen erstattet

Reicht eine normale Pilates-Ausbildung aus?

Nein. Für die Abrechnung ist eine spezielle KG-Gerät-Weiterbildung erforderlich. Andere Pilates-Ausbildungen werden nicht angerechnet.

Können auch Selbstzahler teilnehmen?

Ja. Selbstzahlerangebote sind möglich. Eine ärztliche Diagnose oder Empfehlung wird empfohlen.

Lässt sich KG-Gerät mit Pilates-Training kombinieren?

Ja, sehr gut. Viele Patient:innen nutzen KG-Gerät als Einstieg und wechseln anschließend in weiterführendes Training (z. B. Einzel- oder Gruppentraining).