Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Vereins-Sets“ auf dem Instagram-Kanal SISSEL Deutschland
1. Veranstalterin; Verhältnis zu Instagram
1.1 Veranstalterin des Gewinnspiels ist die novacare GmbH, Bruchstr. 48, 67098 Bad Dürkheim (nachfolgend „Veranstalterin“). Das Gewinnspiel wird auf dem Instagram-Kanal „SISSEL Deutschland“ (@sissel.de) durchgeführt.
1.2 Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartnerin und Verantwortliche ist ausschließlich die Veranstalterin.
Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an die Veranstalterin zu richten.
1.3 Mit der Abgabe eines Kommentars unter dem Gewinnspiel-Beitrag akzeptiert die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmezeitraum
2.1 Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Gewinnspiel-Beitrags am 01.10.2026 und endet am 18.10.2026 um 23:59 Uhr (MESZ).
2.2 Kommentare, die nach Ende des Teilnahmezeitraums abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
3. Teilnahme
3.1 Die Teilnahme erfolgt, indem eine natürliche Person im Teilnahmezeitraum unter dem Gewinnspiel-Beitrag einen gemeinnützigen Sportverein mit Sitz in Deutschland in einem Kommentar nennt.
3.2 Kommentieren können natürliche Personen ab 18 Jahren mit einem eigenen Instagram-Konto. Die kommentierenden Personen benennen ausschließlich Vereine; sie selbst erhalten keinen Gewinn.
3.3 Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abhängig.
3.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veranstalterin und der mit ihr verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4. Gewinne
4.1 Vergeben werden insgesamt 10 Vereins-Sets im Wert von je ca. 630,00 € (brutto). Jedes Set besteht aus: 16 SISSEL Fitbändern, 16 SISSEL Myofascia Rollern, 2 Taschen für die Myofascia Roller und 1 Tasche für die Fitbänder.
4.2 Der Versand innerhalb Deutschlands ist kostenlos.
4.3 Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte sind ausgeschlossen. Die Veranstalterin behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit einzelne Bestandteile durch gleich- oder höherwertige Produkte zu ersetzen.
5. Ermittlung der Gewinnervereine
5.1 Gewinnberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Deutschland.
5.2 Es gewinnen die zehn gewinnberechtigten Vereine, die im Teilnahmezeitraum die meisten gültigen Nennungen erhalten haben.
5.3 Eine Nennung ist gültig, wenn der Verein eindeutig identifizierbar bezeichnet ist (in der Regel durch den Vereinsnamen, gegebenenfalls mit Ortsangabe). Mehrfache Nennungen desselben Vereins durch dieselbe Person zählen nur einmal. Nicht gezählt werden Nennungen über gefälschte, doppelte oder automatisierte Konten (Bots), erkennbar gekaufte oder automatisierte Kommentare sowie Kommentare mit rechtswidrigen oder beleidigenden Inhalten.
5.4 Bei Gleichstand entscheidet das Los.
5.5 Die Veranstalterin kann zum Nachweis der Gemeinnützigkeit einen geeigneten Beleg verlangen (z. B. Freistellungsbescheid des Finanzamts).
6. Benachrichtigung und Gewinnabwicklung
6.1 Die Gewinnervereine werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 43/2026 direkt über ihre offiziellen, öffentlich zugänglichen Kontaktdaten benachrichtigt (z. B. über die Vereinswebsite). Einer gesonderten Kontaktaufnahme mit den Personen, die den Verein genannt haben, bedarf es nicht. Eine öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt nicht; die Veranstalterin behält sich vor, die Gewinnervereine nach deren Rückmeldung mit ihrem Einverständnis auf dem Kanal vorzustellen.
6.2 Zur Zusendung des Gewinns teilt der Gewinnerverein der Veranstalterin eine Versandanschrift und eine Ansprechperson mit.
6.3 Meldet sich ein Gewinnerverein nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung oder lehnt er den Gewinn ab, entfällt der Gewinnanspruch; an seine Stelle tritt der Verein mit den nächstmeisten gültigen Nennungen.
7. Ausschluss und Manipulation
Die Veranstalterin kann Personen und Nennungen vom Gewinnspiel ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren oder dies versuchen. Zu Unrecht zugesprochene Gewinne können in diesem Fall auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
8. Vorzeitige Beendigung und Änderungen
Die Veranstalterin kann das Gewinnspiel vorzeitig beenden oder anpassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann (z. B. bei Manipulation, technischen Störungen oder Eingriffen Dritter).
9. Datenschutz
9.1 Verantwortliche für die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verarbeiteten personenbezogenen Daten ist die Veranstalterin (Kontaktdaten unter Ziffer 1).
9.2 Verarbeitet werden der Instagram-Nutzername sowie Inhalt und Zeitpunkt des Kommentars (zur Durchführung des Gewinnspiels, insbesondere zur Ermittlung der gültigen Nennungen und zu deren Dokumentation) sowie bei den Gewinnervereinen der Vereinsname, die Versandanschrift und die Kontaktdaten der Ansprechperson (zur Gewinnbenachrichtigung und -zusendung).
9.3 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Gewinnspiels), im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung).
9.4 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für den Versand der Gewinne erforderlich ist. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Abwicklung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9.5 Den betroffenen Personen stehen die Rechte aus Art. 15 bis 21 DSGVO zu (insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer
Datenschutzaufsichtsbehörde. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise unter https://www.sissel.de/pages/datenschutzerklarung.
9.6 Für die Datenverarbeitung durch Instagram (Meta Platforms Ireland Limited) ist ausschließlich diese verantwortlich; insoweit gelten die Datenschutzbestimmungen von Instagram.
10. Haftung; Freistellung von Instagram
10.1 Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmenden Instagram von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel frei.
10.2 Die Veranstalterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.







