Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) mit dem Pilates Reformer:
Fortbildung für Physiotherapeut*innen
Neuer Kompaktkurs: Zertifiziert nach § 125 SGB V – Jetzt auch mit Pilates Reformer!
Entdecke den neuen, von POLESTAR Pilates Europa entwickelten Kompaktkurs, der nach § 125 SGB V anerkannt ist. Dieser Kurs ermöglicht es Dir als Physiotherapeut*in, sowohl herkömmliche Geräte als auch – ganz neu – den Pilates Reformer über die Krankenkassen abzurechnen.
Der Pilates Reformer erfüllt die Zulassungskriterien für eine komplette KG-Geräte-Ausstattung (Universal- und Vertikalzugapparat, Funktionsstemme und Winkeltisch). Dreimal individuelles und ganzheitliches Training sowie echte Prävention.
Inhalte und Schwerpunkte der Fortbildung:
- Selbsterfahrung und Umgang mit dem Pilates Reformer
- Wissenschaftliche Grundlagen
- Biomechanik, Kinetik und Kinematik
- Indikations- und Leitlinienorientierte Planung und Trainingssteuerung
- Schwerpunkt auf funktionellem Training
- Sportartspezifisches Training und Integration von neurozentriertem Training
- Tipps und Unterstützung bei der Zertifizierung
Ansprechpartnerin:
Carina Brill
Email: cbrill@novacare.de
Tel: 06322 / 95 65 0
Dauer:
4 Tage
01. - 02. + 22. - 23. Februar 2025 (Studio Springs, Köln)
24. - 27. April 2025 (SISSEL GmbH, Bad Dürkheim)
09:30 - 18:00 Uhr
Preis: 1200,00 €
Anmeldung über POLESTAR PILATES.
Fragen & Antworten
Was brauche ich für die KGG Zulassung?
- Ausbildung
als Physio - Weiterbildung
in KGG mit Zertifikat (auch der Polestar Pilates KGG Kurs!) - Räume
innerhalb der Praxis (mindestens 30 qm) - Geräte für KGG Zulassung
(entweder 3 Reformer mit Box oder 'konventionelle' Geräte, wie Beinpresse,
Seilzüge, Winkeltisch, Vertikalzugapparat usw.)
Wie kann ich die Kassenzulassung mit den Pilates Geräten erhalten?
Die Zulassung für KG-Gerät erfolgt über die ARGEn der Heilmittelzulassung (www.zulassung-heilmittel.de). Für die erstmalige Anmeldung ist bei dem Antrag für einen Therapeuten zusätzlich zum Zertifikat eine Raumskizze und ggf. Mietvertag, wenn zusätzliche Räumlichkeiten angemietet wurden.
Wie läuft die Abrechnung mit den Krankenkassen?
KGG (Behandlungsdauer 60 Min.) wird grundsätzlich als parallele Einzelbehandlung mit maximal 3 Patienten gleichzeitig vom Arzt verordnet.
Die Abrechnung einer KG Gerät-Verordnung kann vom Physiotherapeuten direkt mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet werden oder über Abrechnungszentren.
Die Abrechnungssätze, die die Krankenkassen zahlen, können unterschiedlich sein.
Was kann ich abrechnen?
Die Sätze liegen aktuell zwischen 52.-€ (Gesetzlich versichert) und bis 120.-€ (Privat versichert, bei 2,3-fachem Satz)
Wie viele Patienten dürfen gleichzeitig trainieren?
3 Patienten je Therapeut. Dementsprechend können 2 Therapeuten bis zu 6 Patienten gleichzeitig betreuen.
Kann ich mit 'normaler' Pilates Ausbildung die KGG Position beantragen?
Nein, es muss der speziell von Polestar entwickelte Kurs sein.
Werden mir andere Pilates Ausbildungen angerechnet?
Nein, der komplette 4-tägige Kurs muss absolviert werden.
Ich habe bereits eine Praxis und möchte meine alten Geräte durch Pilates Geräte ablösen, brauche ich eine neue Zulassung?
Nein, denn sie haben bereits eine Zulassung und die Pilates Geräte sind ebenso qualifiziert für die Zulassung.
Kann ein Sportwissenschaftler, Diplomsportlehrer oder andere Berufe mit Pilates Qualifikation KGG mit dem Reformer anbieten und abrechnen?
Nein, es darf nur der Physiotherapeut mit dem KG Gerät Zertifikat mit den Krankenkassen abrechnen.
Kann ich Selbstzahler akzeptieren?
Ja, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu Gewerblichkeit und Umsatzsteuerpflicht. Wir empfehlen immer eine Diagnose oder Überweisung durch den Arzt vorzuhalten.
Wo ist der Unterschied zu einem Reformer-Präventionskurs?
Die Reformer-Präventionskurse können auch von anderen Berufsgruppen ausgeführt werden. Man muss nicht zwangsläufig Physio sein. (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/wp-content/uploads/2023/08/Kriterien-zur-Zertifizierung_2023_Juli-2023.pdf)
Lässt sich KGG gut mit anderem Pilates Training kombinieren?
Ja, extrem gut – oft bleiben die Patienten danach im Training in der Praxis, als Selbstzahler, Gruppentraining oder Einzeltraining.